Dichtheitsprüfung

Der Gesetzgeber schreibt eingehende Dichtheitsprüfungen vor


Neben Verstopfungen können auch undichte Kanäle zu einem mangelhaften Transport des Abwassers führen. Deshalb führen wir eingehende Dichtheitsprüfungen zur Feststellung der Dichtheit von Abwasserkanälen durch. Dies ist auch eine Frage des Umweltschutzes. Denn undichte Abwasserleitungen können das umgebende Erdreich und Grundwasser durch austretendes Schmutzwasser verunreinigen. Umgekehrt führt in schadhafte Abwasserrohrsysteme eindringendes sauberes Wasser zu einer unnötigen Steigerung der Abwasserreinigungskosten zulasten des Steuerzahlers.

Aus diesen Gründen schreibt auch der Gesetzgeber entsprechende Dichtheitsprüfungen vor. So ist nach § 59/60/61a des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der DIN 1986-30 jeder Eigentümer privater Grundstücke dazu verpflichtet, den Zustand und die Dichte sämtlicher privater Entwässerungsleitungen und Schächte zu prüfen. Bei einem Neubau kommen zudem DIN EN 1610 in Verbindung mit der ATV A 139 zur Anwendung. Diese Vorschriften legen fest, dass für alle vorhandenen Leitungen Bestandspläne erstellt werden müssen und deren Dichtheit zu bescheinigen ist.

 

Hier finden Sie einige Impressionen unserer Arbeit bei der Dichtheitsprüfung: